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Begünstigte/Wem soll das Heim zugute kommen?

Krippe

·        Eltern, die berufstätig sind (Feldarbeit oder andere Tätigkeiten), können ihre Kinder
         bis zum Alter von 3 Jahren während
         des Tages gegen ein monatliches Entgelt in der Krippe unterbringen.

·        Maximal 2 Wiegen für Kleinkinder stehen zur Verfügung

·        Die Kinder werden von 2 Pfleger/innen mit Hilfe von gesunden Bewohner/innen, die sich bei
Aufsicht und Verantwortung
         abwechseln, betreut.

·        Die Kinder erhalten 2 Mahlzeiten pro Tag.

·        Die Krippe liegt in einiger Entfernung zum Haus der Zuflucht.

·        Die Kinder können mit den zur Verfügung stehenden Spielsachen in der Krippe und/oder im Garten spielen.