Wer ist berechtigt, das erste Stockwerk des Hauses der Zuflucht zu nutzen?

·        Jene Schüler/innen und praktizierenden Gläubigen aus dem Dorf (aus beiden
         Gemeinschaften), die sich ernsthaft für einen kürzeren oder auch längeren Rückzug
         aus der Gesellschaft interessieren und die sich derartige Einrichtungen nicht leisten
         können, haben die Möglichkeit, sich zu bewerben.

·        Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einlangens behandelt und die
         Zulassung gewährt.

Wer ist berechtigt, das zweite Stockwerk des Hauses der Zuflucht zu nutzen?

·        Jene SchülerInnen und praktizierende Gläubige, die von weither kommen und in den buddhistischen Glauben eingewiesen
         wurden, sind hier willkommen.

·        Die Unterkunft in unserer Einrichtung würde von diesen Personen zu bezahlen sein.

·        Anmeldung ist erforderlich, die jeweiligen Personen würden über Verfügbarkeit von Räumlichkeiten in Kenntnis gesetzt.

Erstes Stockwerk – Haus der Zuflucht für die einheimische Gemeinschaft

10 Einzelzimmer

Das Kloster bietet der Gemeinschaft (sowohl tibetanisch, als auch indisch) regelmäßige Dharma-Aktivitäten wie poojas, Kurse bei H.H. Khamtrul Rhimpoche, H.E. Dorzong Rhimpoche. Diese beiden unterrichten die Gemeinschaft Formen der Glaubensausübung und die Lebensweise mit Dharma.

„Durch die Meditationen des Buddha versuchen wir, die wahre Bedeutung des dharma zu erkennen. Durch Meditation und Einsicht (Vipassana), wie Buddha uns lehrte, könnten die Menschen das dharma selbst erkennen.

Buddha lehrte, dass direktes Erkennen auf individueller Ebene dem Vertrauen auf Mutmaßungen oder traditionellem Glauben überlegen ist.“

·        In diesem Sinne wird die Gemeinschaft dazu ermutigt, in längeren Sitzungen und
         längeren Aufenthalten im Haus der Zuflucht ihren Glauben zu praktizieren. Diese
         Einrichtung ist kostenlos, um die Gläubigen in der Ausübung ihres Glaubens zu bestärken.

·        10 Einzelzimmer stehen zur Verfügung.

·        5 Toiletten und 5 Badezimmer stehen auf diesem Stockwerk zur Verfügung.

·        Die praktizierenden Gläubigen haben die Möglichkeit, aus der Gemeinschaftsküche verpflegt zu werden – im Gegenzug
         können sie auf freiwilliger Basis Küchendienste leisten.

Zweites Stockwerk – Haus der Zuflucht für auswärtige Personen

10 voll ausgestattete Räume

·        Diese Einzelzimmer sind mit einer Vorratskammer sowie daran anschließend einer Toilette und einem Badezimmer
          ausgestattet.

·        Diese Räume sind kostenpflichtig und stehen jedem offen, der sie sich leisten kann.

·        Die finanziellen Mittel, die aus der Vermietung dieser Räumlichkeiten resultieren, sollen zur Instandhaltung unserer
         Einrichtung herangezogen werden.

·        Die Räumlichkeiten sind eingerichtet, um dem Gläubigen die Möglichkeit zu geben, sich dort sitzend zurückzuziehen, ohne
         gestört zu werden.

Oberstes Stockwerk – Meditationshalle

Eine Meditationshalle

Dieses Stockwerk beinhaltet eine Meditationshalle zur Gruppenmeditation.

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